VERKAUFSBEDINGUNGEN VON TI
1. Anwendbarkeit, Angebot und Annahme.
Diese Verkaufsbedingungen sind die einzigen Bedingungen, die für den Verkauf oder die Lieferung von ARTIKELN durch TI an den KÄUFER gelten. Die Annahme des Angebots des KÄUFERS durch TI ist ausdrücklich von der Annahme dieser Verkaufsbedingungen durch den KÄUFER abhängig und auf diese Verkaufsbedingungen beschränkt. TI widerspricht hiermit allen vom KÄUFER vorgeschlagenen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, einschließlich derjenigen, die in der Bestellung des KÄUFERS enthalten sind, und lehnt diese ab, es sei denn, TI stimmt diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu. Der KÄUFER akzeptiert und stimmt diesen Verkaufsbedingungen sowie den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzrichtlinie und der Cookie-Richtlinie von TI sowie allen damit verbundenen Bedingungen, Hinweisen oder Haftungsausschlüssen zu, die mit den ARTIKELN oder zugehörigen Materialien verbunden sind. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen des KÄUFERS.
Die Angebote von TI sind unverbindlich. Der KÄUFER kann nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen durch Übermittlung einer Bestellung an TI ein Angebot zum Kauf von ARTIKELN und im Falle von EVALUIERUNGSARTIKELN ein Angebot zum Kauf und/oder zur Abnahme abgeben. TI ist berechtigt jede Bestellung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.
Die Auftragsbestätigung von TI dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Annahme der Bestellung des KÄUFERS durch TI oder die Bestätigung eines Angebots zum Verkauf und/oder zur Lieferung eines ARTIKELS dar. Die Annahme erfolgt erst dann, wenn TI entweder (i) eine Bestätigung sendet, dass der ARTIKEL versendet wurde, oder (ii) nachweislich ein ESD sendet. Eine solche Annahme bezieht sich nur auf die ARTIKEL, deren Versand bestätigt wurde oder die TI in einer ausdrücklichen Annahmeerklärung angegeben hat.
TI ist berechtigt, jederzeit vor Annahme des Angebots des KÄUFERS die Bestellung aus beliebigem Grund abzulehnen, zurückzuweisen, zu stornieren oder zu beschränken, und zwar unter anderem in den folgenden Fällen: wenn ein ARTIKEL nicht verfügbar ist; wenn TI feststellt, dass ein ARTIKEL beschädigt ist und repariert werden muss; bei Fehlern in ARTIKEL- oder Preisinformationen; oder wenn TI (oder seine autorisierten Geschäftspartner) Probleme im Zusammenhang mit Kredit- und Betrugsvermeidung festgestellt haben. In diesem Fall wird der KÄUFER benachrichtigt, und alle ZAHLUNGEN, die der KÄUFER in Bezug auf diese ARTIKEL geleistet hat, werden dem KÄUFER rückerstattet, vorausgesetzt, der KÄUFER stellt TI die für diese Rückerstattung erforderlichen Informationen zur Verfügung und sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
Die ARTIKEL sind ausdrücklich nur für gewerbliche Zwecke, z. B. zur Herstellung von ARTIKELN, und nicht für den persönlichen Gebrauch oder die Verwendung durch Endverbraucher bestimmt. Der KÄUFER bestätigt, dass die ARTIKEL nicht für den persönlichen Gebrauch erworben werden und dass der KÄUFER kein „Verbraucher“ im Sinne der geltenden Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften ist. Der KÄUFER ermächtigt TI, im Namen des KÄUFERS eine Erklärung gegenüber Behörden abzugeben, in der der vorgenannte Verwendungszweck der vom KÄUFER bestellten ARTIKEL angegeben wird.
In Großbuchstaben verfasste Begriffe haben die in den BEGRIFFSBESTIMMUNGEN am Ende dieser Verkaufsbedingungen beschriebene Bedeutung.
2. Preise; Zusätzliche Gebühren; Rechnungen.
Gegebenenfalls teilt TI den Kunden die Preise auf verschiedene Weise mit (z. B. in Form von Angeboten) und bestätigt die Transaktionspreise in seinen Auftragsbestätigungen. Vor dem Versand kann sich der Preis von TI für ARTIKEL aufgrund von Änderungen der SPEZIFIKATIONEN, Mengen, Versandmodalitäten, gewünschten Lieferterminen, Wechselkursen oder anderen Änderungen von Bedingungen, für die TI nicht verantwortlich ist und die nicht mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar waren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf nicht nur unwesentliche Kostenänderungen aufgrund von Tarifverträgen, Änderungen der Steuerlast, Preisänderungen für Rohstoffe und andere Produktionsmaterialien, Preisänderungen durch Unterlieferanten oder Währungsschwankungen), angemessen ändern. Es gilt der am Tag der Lieferung gültige Endpreis, wie er in der Rechnung von TI angegeben ist. Sofern nicht anders schriftlich zwischen TI und dem KÄUFER vereinbart, gelten die Preise in US-Dollar und die ZAHLUNG muss in US-Dollar erfolgen.
Die Preise gelten nur für die ARTIKEL und beinhalten keine Transaktionssteuern, wie in Abschnitt 6 beschrieben, und auch keine Versandkosten, Frachtkosten, Zölle oder andere Abgaben und Gebühren (wie z. B. Gebühren für spezielle Verpackung und Kennzeichnung von ARTIKELN, Genehmigungen, Zertifikate, Zollanmeldungen und Registrierungen) (zusammenfassend als „ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN“ bezeichnet). Alle diese ZUSÄTZLICHEN GEBÜHREN sind vom KÄUFER zu tragen.
Informationen zu, sowie Preise und Verfügbarkeit von ARTIKELN auf ti.com können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Die endgültigen Preise für ARTIKEL, ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN sowie Liefer- und Versanddetails sind auf der Handelsrechnung aufgeführt. Diese ist, je nach den rechtlichen Anforderungen, entweder sofort nach dem Versand durch TI oder nach der Zollabfertigung verfügbar. Der KÄUFER kann über das elektronische Portal von TI auf die entsprechende Rechnung zugreifen. Gegebenenfalls kann das Kreditinstitut des KÄUFERS eine Rechnung oder Überweisungsinformationen bereitstellen. Der KÄUFER erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen von TI oder gegebenenfalls vom Kreditinstitut per E-Mail oder über ein elektronisches Portal zu erhalten.
3. Lieferung und Eigentumsvorbehalt.
3.1 Sofern TI dem KÄUFER nicht schriftlich etwas anderes anbietet, erfolgt die Lieferung FCA (Incoterms 2020) am Versandort von TI. Vorbehaltlich Abschnitt 3.2 geht das Eigentum bei internationalen Sendungen, die über internationale Gewässer oder durch den internationalen Luftraum befördert werden, unmittelbar nach Verlassen des Hoheitsgebiets des Versandortes von TI auf den KÄUFER über; bei inländischen Lieferungen und internationalen Sendungen, die nicht über internationale Gewässer oder durch den internationalen Luftraum befördert werden, geht das Eigentum bei Übergabe an den Frachtführer oder Beauftragten des KÄUFERS am Versandort von TI über. Das Verlust- und Schadensrisiko geht auf den KÄUFER über, sobald TI an die von TI benannte Versandstelle liefert. Ein nachfolgender Verlust oder Schaden entbindet den KÄUFER nicht von seinen Pflichten. Die Kosten für Fracht und Versicherung nach der Lieferung an die von TI benannte Versandstelle trägt allein der KÄUFER. Sofern TI im Namen des KÄUFERS Fracht- oder Versicherungskosten übernimmt, muss der KÄUFER TI diese Fracht- oder Versicherungskosten unverzüglich erstatten. Der KÄUFER ist der Importeur und ist ausdrücklich für alle Zollformalitäten (wie z. B. erforderliche Lizenzen oder Genehmigungen), Einfuhrzölle, Steuern und alle anderen anfallenden Kosten verantwortlich.
Sofern TI dem KÄUFER nichts anderes mitteilt, werden die Sendungen an den in der Bestellung des KÄUFERS angegebenen Bestimmungsort gemäß den in den Versandanweisungen der Bestellung des KÄUFERS angegebenen und wie von TI akzeptierten Versandbedingungen geliefert. Der KÄUFER erklärt sich damit einverstanden, dass TI oder seine Lieferanten befugt sind, etwaige Einfuhrzölle und Steuern im Namen des KÄUFERS zu zahlen. In bestimmten Fällen können Einfuhrzölle und Steuern direkt dem KÄUFER in Rechnung gestellt werden. Wenn die Person am benannten Bestimmungsort nicht dieselbe Person ist, die die Bestellung aufgegeben hat (z. B. ist der Besteller eine inländische Gesellschaft und der benannte Bestimmungsort eine ausländische Tochtergesellschaft des Bestellers), geht TI davon aus, dass die Person am benannten Bestimmungsort (und nicht die Person, die die Bestellung aufgegeben hat) der Endempfänger der ARTIKEL ist, es sei denn, der KÄUFER hat schriftlich etwas anderes mitgeteilt.
Sofern zutreffend, teilt TI dem KÄUFER ein VORAUSSICHTLICHES VERSANDDATUM mitteilen. Das VORAUSSICHTLICHE VERSANDDATUM ist unverbindlich, es sei denn, TI hat es schriftlich als verbindlich bestätigt. TI haftet nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die dem KÄUFER dadurch entstehen, dass TI das unverbindliche VORAUSSICHTLICHE VERSANDDATUM nicht einhält. TI ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den KÄUFER zumutbar ist, insbesondere, wenn die Lieferung der restlichen bestellten ARTIKEL sichergestellt ist und dem KÄUFER hierdurch keine erheblichen zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen entstehen.
3.2 Alle an den KÄUFER gelieferten ARTIKEL bleiben Eigentum von TI („VORBEHALTSWARE“) bis zur vollständigen Begleichung aller zum Zeitpunkt der Lieferung noch offenen Forderungen von TI aus der Geschäftsverbindung mit dem KÄUFER. Der KÄUFER ist berechtigt, die VORBEHALTSWARE im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er mit seinen Verpflichtungen zu ZAHLUNGEN gegenüber TI nicht in Verzug ist. Der KÄUFER ist nicht berechtigt, VORBEHALTSWARE zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. unerlaubte Handlung) bezüglich der VORBEHALTSWARE entstehenden Forderungen tritt der KÄUFER bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der VORBEHALTSWARE an TI ab. Dies gilt auch für sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent. TI ermächtigt den KÄUFER, die an TI abgetretenen Forderungen im Namen des Käufers und für Rechnung von TI einzuziehen. TI ist berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen und vom KÄUFER die Offenlegung aller derartigen Forderungen zu verlangen, wenn der KÄUFER gegenüber TI mit einer fälligen ZAHLUNG in Verzug gerät, wenn gegen den KÄUFER die Zwangsvollstreckung betrieben wird, wenn sich die Vermögensverhältnisse des KÄUFERS wesentlich verschlechtern oder wenn über das Vermögen des KÄUFERS das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Bei Zugriffen Dritter auf die VORBEHALTSWARE, wird der KÄUFER den Dritten auf das Eigentum von TI hinweisen und TI unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt der KÄUFER diese Benachrichtigung, so ist TI berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, hat TI die Wahl, sofort zu liefern oder die Lieferung bis zur ZAHLUNG zurückzuhalten.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der VORBEHALTSWARE durch den KÄUFER wird stets für TI vorgenommen. TI erwirbt das Eigentum an den Ergebnissen einer solchen Verarbeitung oder Umbildung in Höhe des Marktwertes der VORBEHALTSWARE zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung.
Wird die VORBEHALTSWARE mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirbt TI das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der VORBEHALTSWARE zu den anderen vermischten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der KÄUFER, soweit er Eigentümer dieses neuen Produkts ist, TI daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der VORBEHALTSWARE zum Wert des neuen Produkts einräumt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des KÄUFERS, insbesondere bei Verzug mit ZAHLUNG, ist TI berechtigt, die VORBEHALTSWARE zurückzunehmen, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Der KÄUFER ist verpflichtet, die VORBEHALTSWARE zurückzugeben. Zur Rücknahme der VORBEHALTSWARE darf TI die Räume des KÄUFERS, in denen sich die VORBEHALTSWARE befindet, betreten und die VORBEHALTSWARE lagern oder für TI lagern lassen.
Die Rücknahme der VORBEHALTSWARE erfordert keinen Rücktritt von TI vom Vertrag; der Rücktritt vom Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der ausdrücklichen Erklärung von TI.
4. Stornierungen, Neuterminierungen und Änderungen; keine Rückgabe.
Für PRODUKTE, WAFER-PRODUKTE und DIE-Produkte,
veröffentlicht TI das Änderungsauftragsfenster für das PRODUKT, WAFER-PRODUKT und/oder DIE-Produkt unter der TI-Teilenummer;
ist innerhalb des Änderungsauftragsfensters eine Stornierung grundsätzlich nicht zulässig; und
sollte der KÄUFER in jedem Fall mit dem Kundensupportzentrum von TI zusammenarbeiten, um Anfragen zur Stornierung, Neuterminierung odere Änderung der Bestellung des KÄUFERS zu bearbeiten.
Anfragen zur Änderung der Bestellung des KÄUFERS können dazu führen, dass die Bestellung zu Vorlaufzeiten neu terminiert wird.
TI behält sich das Recht vor, Stornierungen und Neuterminierungen von Bestellungen in Rechnung zu stellen.
Bestellungen für EVALUIERUNGSARTIKEL (mit Ausnahme von TECHNISCHEN EVALUIERUNGSEINHEITEN) und Bestellungen für OBSOLETE PRODUKTE können vom KÄUFER nicht storniert oder neu terminiert werden.
Darüber hinaus gelten für bestimmte ARTIKEL spezielle Stornierungs- und Neuterminierungsbedingungen, die TI dem KÄUFER vor Annahme der Bestellung mitteilt. Gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Sofern nicht ausdrücklich durch geltendes Recht ausdrücklich vorgeschrieben oder ausdrücklich in diesen Verkaufsbedingungen vorgesehen, bietet TI keine Rückerstattung, Rückgabe oder Umtausch an.
5. Zahlungsbedingungen.
Die ZAHLUNG ist dreißig (30) TAGE nach dem Rechnungsdatum von TI fällig. TI ist berechtigt, Kreditbeträge oder Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen, wenn die finanzielle Situation oder das bisherige Zahlungsverhalten des KÄUFERS dies nach vernünftigem Ermessen von TI rechtfertigen. Je nach gewählter Zahlungsmethode kann der KÄUFER zum Zeitpunkt der Übermittlung seiner Bestellung belastet werden; in diesem Fall ist die ZAHLUNG vor dem Versand der ARTIKEL fällig.
Der KÄUFER sichert zu und garantiert, dass er das Recht hat, die von ihm bereitgestellten Kreditkarten, Bankkonten oder anderen Zahlungsmethoden zu verwenden, und dass alle Rechnungsinformationen, die der KÄUFER TI zur Verfügung stellt, wahrheitsgemäß und korrekt sind und nicht darauf abzielen, eine dritte Partei zu verbergen, zu verschleiern oder falsch darzustellen, deren Beteiligung an der Transaktion sonst nach geltendem Recht verboten wäre. TI ist berechtigt, vor dem Versand einer Bestellung zusätzliche Informationen oder Überprüfungen verlangen.
Wenn der KÄUFER oder ein mit dem KÄUFER verbundenes Unternehmen die ZAHLUNG bei Fälligkeit nicht leistet, sind TI und mit TI verbundene Unternehmen berechtigt, die Erfüllung aller Verträge aussetzen, auch die Lieferung aller offenen Bestellungen auszusetzen, und nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist – sofern eine solche Nachfrist nicht entbehrlich ist – die Bestellung stornieren. TI haftet nicht für Kosten oder Verluste, die sich aus der Aussetzung oder Stornierung aufgrund der Nichtzahlung durch den KÄUFER ergeben, und der KÄUFER stellt TI insofern schadlos. Der KÄUFER ist wegen offener Streitigkeiten nicht berechtigt, Beträge der ZAHLUNG zurückzuhalten, abzuziehen oder aufzurechnen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist TI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den ausstehenden Betrag zu berechnen.
Der KÄUFER nimmt zur Kenntnis und ermächtigt TI, Überzahlungen für die Bezahlung zukünftiger Bestellungen oder offener Rechnungen des KÄUFERS zu verwenden.
6. Steuern.
Die Preise beinhalten keine Steuern, einschließlich aber nicht beschränkt auf, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, harmonisierte Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern. TI wird auf Rechnungen die Steuern auf den Verkaufspreis aufschlagen (oder Informationen zur Verfügung stellen, die es den lokalen Steuerbehörden ermöglichen, dem KÄUFER eine separate Steuerrechnung auszustellen), soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und der KÄUFER wird diese Steuern zahlen, es sei denn, der KÄUFER legt TI vor der Bestellung eine ordnungsgemäß ausgefüllte Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung vor. Wenn der KÄUFER gesetzlich verpflichtet ist, einen Steuerbetrag von seiner ZAHLUNG an TI einzubehalten, muss er alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um diese Quellensteuer so gering wie möglich zu halten, TI eine Quittung oder Bescheinigung als Nachweis für die Zahlung der Steuer vorlegen und TI den Betrag der Quellensteuer zurückzuerstatten, sodass TI die ZAHLUNG über den vollen Rechnungsbetrag erhält.
7. Höhere Gewalt und Lieferengpässe.
TI verstößt nicht gegen vertragliche Verpflichtungen und haftet nicht für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, wenn die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf höhere Gewalt oder sonstige Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von TI liegen, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar oder unvorhersehbar waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verknappung von Arbeitskräften, Energie, Treibstoff, Maschinen oder Materialien, technische oder produktiven Ausfälle, Krieg, zivile Unruhen, Epidemien, Pandemien, staatliche Maßnahmen, Gesetze oder Vorschriften, einschließlich gerichtlicher Anordnungen oder Verfügungen, Kommunikations- oder Stromausfälle, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Explosionen, terroristische Handlungen oder höhere Gewalt. Im Falle einer Verknappung von Komponenten kann TI nach eigenem Ermessen die Produktion und Auslieferung von ARTIKELN aufteilen.
8. Gewährleistung und damit verbundene Rechtbehelfe.
8.1 Vorbehaltlich der Abschnitte 8.2 bis 8.5, 9 und 11 unten gewährleistet TI dem KÄUFER, dass zum Zeitpunkt der Lieferung jedes (i) PRODUKT den von TI veröffentlichten SPEZIFIKATIONEN für dieses PRODUKT entspricht, vorbehaltlich einer Verjährungsfrist für Mängelansprüche von zwölf (12) Monaten nach dem Datum, an dem TI oder ein von TI autorisierter Händler dieses PRODUKT liefert, (ii) das WAFER-PRODUKT und DIE-Produkt den von TI veröffentlichten SPEZIFIKATIONEN für solche PRODUKTE entsprechen, vorbehaltlich einer Verjährungsfrist für Mängelansprüche von dreißig (30) TAGEN nach dem Datum, an dem TI oder ein von TI autorisierter Händler solche PRODUKTE liefert, und (iii) das EVALUIERUNGSKIT frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, vorbehaltlich einer Verjährungsfrist für Mängelansprüche von neunzig (90) TAGEN nach dem Datum, an dem TI oder ein von TI autorisierter Händler ein solches PRODUKT liefert.
Unbeschadet des Vorstehenden haftet TI nicht für Mängel, wenn:
(a) der Mangeldurch Vernachlässigung, unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Behandlung durch andere als TI verursacht wurde, einschließlich unsachgemäßer Lagerung, Installation oder Prüfung, Verwendung von ARTIKELN außerhalb der im Benutzerhandbuch festgelegten Anweisungen oder für ARTIKEL, die nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs von TI auf den KÄUFER durch den KÄUFER oder Dritte verändert oder modifiziert wurden;
(b) der Mangel auf dem Design, den SPEZIFIKATIONEN, der Software oder den Anweisungen des KÄUFERS für diese ARTIKEL oder einem unsachgemäßen Systemdesign beruht;
(c) der Mangel darauf beruht, dass der KÄUFER die Firmware für die ARTIKEL nicht rechtzeitig aktualisiert hat, wie von TI empfohlen; oder
(d) der KÄUFER nicht rechtzeitig bezahlt hat.
Produktionstests und andere Qualitätskontrollverfahren erfolgen nur, soweit TI dies für erforderlich hält. Dem KÄUFER ist bekannt, dass TI nicht notwendigerweise alle Parameter jedes ARTIKELS prüft.
Ansprüche des KÄUFERS gegen TI gemäß diesem Abschnitt 8 sind ausgeschlossen, wenn der KÄUFER gegenüber TI nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Lieferung offensichtliche Mängel des ARTIKELS oder innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Entdeckung des Mangels versteckte Mängel anzeigt.
8.2 TI wird Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beseitigen oder Ersatz liefern („NACHERFÜLLUNG“). Anstelle der NACHERFÜLLUNG kann TI dem KÄUFER anbieten, den mangelhaften ARTIKEL zurückzunehmen und dem KÄUFER den Kaufpreis gutzuschreiben. Die NACHERFÜLLUNG erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Schlägt die NACHERFÜLLUNG endgültig fehl, ist der KÄUFER berechtigt, von der jeweiligen Bestellung zurücktreten; das Recht auf Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche wegen Mängeln gleich welcher Art sind ausgeschlossen, unbeschadet etwaiger nach Maßgabe von Abschnitt 11 beschränkter Schadensersatzansprüche.
8.3 Erfüllungsort für die NACHERFÜLLUNG durch TI ist der Geschäftsort von TI. Ansprüche des KÄUFERS wegen der zum Zweck der NACHERFÜLLUNG erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der ARTIKEL nachträglich an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht worden ist. Die Kosten für den Aus- und Einbau des mangelhaften ARTIKELS sind ebenfalls ausgeschlossen. TI ist berechtigt diese Mehrkosten dem KÄUFER in Rechnung stellen. Der KÄUFER kann diese Kosten nur nach Maßgabe von Abschnitt 11 als Schadenersatz geltend machen.
8.4 TI ist berechtigt, dem KÄUFER technische, anwendungsbezogene oder konstruktive Unterstützung (einschließlich Referenzdesigns), Unterstützung zur Einschätzung von Qualitätskriterien, Zuverlässigkeitsdaten oder andere Unterstützungsleistungen anzubieten. Der KÄUFER stimmt zu, dass die Erbringung dieser Unterstützungsleistungen die vorgenannten Gewährleistungen von TI nicht erweitert oder anderweitig verändert und dass keine zusätzlichen Pflichten oder Verbindlichkeiten aus der Erbringung dieser Unterstützungsleistungen oder Gegenstände durch TI entstehen.
8.5 Die Verjährungsfrist gemäß Abschnitt 8.1 gilt nicht in folgenden Fällen: (i) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) bei Mängeln, für die eine Beschaffenheitsgarantie für den ARTIKEL übernommen wurde (in diesem Fall gelten die Bestimmungen, einschließlich der Verjährungsfrist, wie gegebenenfalls in der Garantie festgelegt), (iii) arglistig verschwiegene Mängel, (iv) Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (v) Vorsatz und (vi) grobe Fahrlässigkeit seitens Organen oder leitender Angestellter von TI. Für reparierte ARTIKEL läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Rückgabe der reparierten ARTIKEL. Dies gilt entsprechend bei Ersatzlieferung.
9. Anwendungen und Einhaltung der Vorschriften des KÄUFERS.
9.1 Allgemeines. Für seine Produkte und Anwendungen ist der KÄUFER allein verantwortlich. Dazu gehört, dass der KÄUFER (1) für seine Produkte und Anwendungen geeignete ARTIKEL auswählt und verwendet, (2) seine Produkte und Anwendungen entwirft, validiert und testet und (3) sicherstellt, dass seine Produkte und Anwendungen die geltenden Normen und alle Sicherheits-, behördlichen oder sonstigen Anforderungen erfüllen. Unabhängig von etwaigen Informationen oder etwaiger Unterstützung, die TI zur Verfügung stellt, bleibt der KÄUFER allein für seine Produkte und Anwendungen verantwortlich. Dies gilt auch für den Fall(ohne hierauf beschränkt zu sein), dass TI ein Referenzdesign oder Designberatung zur Verfügung stellt oder einen ARTIKEL damit bewirbt, dass er konform mit einem Industrie- oder proprietären Standard ist, in der Lage ist, diese zu erfüllen oder den Produkten und Anwendungen des KÄUFERS helfen soll, diese zu erfüllen. Der KÄUFER übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung der ARTIKEL in seinen Produkten und Anwendungen. TI haftet nicht für die Verwendung von ARTIKELN in Produkten und Anwendungen des KÄUFERS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen eine Fehlfunktion eines ARTIKELS zu schweren Sachschäden, schweren Umweltschäden, Personenschäden oder dem Tod führen kann, wie z. B. in LEBENSKRITISCHEN MEDIZINISCHEN GERÄTEN. Der KÄUFER sichert zu, dass er geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen wird, um die gefährlichen Folgen von Fehlfunktionen der ARTIKEL in seinen Produkten und Anwendungen vorwegzunehmen und zu minimieren.
9.2 Verwendung von EVALUIERUNGSARTIKELN. EVALUIERUNGSARTIKEL sind ausschließlich für Produkt- und/oder Softwareentwickler zur Durchführung von Machbarkeitsbewertungen, Experimenten und wissenschaftlichen Analysen mit Produkten von TI in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen vorgesehen. EVALUIERUNGSARTIKEL haben keine direkte Funktion und dürfen nicht in Produktionsanwendungen, Produktionstestplattformen oder als Prüfgeräte verwendet werden. Der KÄUFER darf EVALUIERUNGSARTIKEL nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TI für Feldtests (d. h. zur Erprobung seiner Anwendung) verwenden.
9.3 Freistellung durch den KÄUFER. Der KÄUFER wird TI FREISTELLUNGSBERECHTIGTE in vollem Umfang gegen alle Schäden, Kosten, Verluste und/oder Verbindlichkeiten (einschließlich Anwaltskosten) verteidigen, freistellen und schadlos halten, die sich aus der Haftung des KÄUFERS für seine Produkte und Anwendungen gemäß und/oder aus der Nichteinhaltung von Abschnitt 9 ergeben, unabhängig davon, ob diese teilweise auf Fahrlässigkeit von TI oder auf andere Gründe zurückzuführen sind.
10. Schadensersatz bei Verletzung des geistigen Eigentums.
10.1 Vorbehaltlich der Abschnitte 8, 9, 10.2 bis 10.4 und 11 verteidigt TI den KÄUFER gegen alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren, die gegen den KÄUFER erhoben werden, soweit diese Ansprüche, Klagen oder Verfahren auf der Behauptung beruhen, dass PRODUKTE oder DIE-PRODUKTE, die von TI hergestellt und an den KÄUFER geliefert wurden, unmittelbar ein Patent (ausgenommen Gebrauchsmuster), Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnis der Vereinigten Staaten, Kanadas, Japans, des Vereinigten Königreichs oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union („FREIZUSTELLENDER ANSPRUCH“) verletzen, und TI stellt den KÄUFER von allen Schäden, Verlusten oder Kosten (ausgenommen Folgeschäden und Strafschadensersatz) frei, die dem KÄUFER für einen FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH rechtskräftig auferlegt werden oder denen TI im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung zu einem FREISZUSTELLENDEN ANSPRUCH zustimmt.
TI ist zur Verteidigung oder Freistellung des KÄUFERS nur verpflichtet, wenn der KÄUFER:
(A) TI unverzüglich über den FREISZUSTELLENDEN ANSPRUCH informiert und TI eine Kopie des Anspruchs, der Klage oder des Verfahrens bereitstellt,
(b) alle Beweise, die sich in seiner Obhut, seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, an TI übergibt, und
(c) TI in angemessenem Umfang bei der Abwehr und bei allen Verhandlungen über Beilegung oder eine Kompromissfindung unterstützt und TI die alleinige Kontrolle über die Verteidigung überlässt. Der KÄUFER verpflichtet sich, TI die Geltendmachung aller dem KÄUFER gegen einen FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH zur Verfügung stehenden Einreden zu ermöglichen, insbesondere alle eventuellen Lizenzen oder Lizenzierungsoption oder Unterlizenzierung von geistigen Eigentumsrechten, die Gegenstand eines derartigen FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCHS sind. Der KÄUFER hat das Recht, an seiner Verteidigung auf seine eigenen Kosten und mit dem von ihm gewählten Rechtsbeistand zu partizipieren.
Dieser Abschnitt 10.1 gilt nicht für EVALUIERUNGSARTIKEL, WAFER-PRODUKTE und OBSOLETE PRODUKTE.
10.2 Sollte TI gemäß Abschnitt 10.1 zur Verteidigung des KÄUFERS verpflichtet sein, kann TI, ohne dazu verpflichtet zu sein, Folgendes unternehmen:
(a) eine Lizenz erwerben, die dem KÄUFER die weitere Nutzung der PRODUKTE oder DIE-Produkte erlaubt;
(b) die PRODUKTE oder DIE-Produkte so austauschen oder ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen, ohne dass die Funktionalität dieser ARTIKEL wesentlich beeinträchtigt wird, oder
(c) wenn TI weder (a) noch (b) zu wirtschaftlich angemessenen Kosten umsetzen kann, kann TI die Lieferung der PRODUKTE oder DIE-PRODUKTE an den KÄUFER einstellen, ohne gegen diesen VERTRAG zu verstoßen.
Sollte TI sich für eine der Optionen in Klauseln (a) oder (b) entscheiden, sind damit jegliche Verpflichtungen von TI im Rahmen des FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCHS gemäß Abschnitt 10.1 – abgesehen von dem KÄUFER ggf. vor Ergreifung dieser Maßnahmen durch TI entstandenen Schäden, Verlusten oder Kosten (ausgenommen Folgeschäden und Entschädigungen mit Strafzweck [exemplary damages]) – vollständig erfüllt. Wenn TI sich für die Option in Klausel (c) entscheidet, hat TI seine Verpflichtung zur Schadloshaltung gemäß diesem VERTRAG vollständig erfüllt, und der KÄUFER hat alle ARTIKEL, die sich noch im Besitz, in der Verwahrung oder unter der Kontrolle des KÄUFERS befinden, an TI zurückzugeben.
10.3 TI übernimmt keine Haftung und keine Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 10.1 oder 10.2:
(a) wenn der KÄUFER die ARTIKEL, die dem FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH unterliegen, nicht innerhalb der sechsunddreißig (36) Monate vor dem Datum erworben hat, an dem der KÄUFER TI über den FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH informiert hat,
(b) wenn der KÄUFER die dem FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH unterliegenden ARTIKEL nicht vollständig und fristgerecht bezahlt,
(c) wenn der FREIZUSTELLENDE ANSPRUCH entstanden ist, weil der KÄUFER oder ein Kunde des KÄUFERS einen Anspruch, eine Klage oder ein Verfahren gegen einen Dritten eingereicht hat,
(d) für Kosten, Verluste oder Schäden, die sich aufgrund von vorsätzlichen Handlungen des KÄUFERS oder einer vom KÄUFER ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TI eingegangenen vergleichsweisen Einigung ergeben; und
(e) in dem Umfang, in dem ein FREIZUSTELLENDER ANSPRUCH beruht auf:
i. Nutzung der ARTIKEL durch den KÄUFER in Kombination mit anderen ARTIKELN, Geräten, Software oder Ausrüstung,
ii. Verwendung der ARTIKEL durch den KÄUFER in einem Prozess, einschließlich eines Fertigungsprozesses,
iii. Veränderungen des ARTIKELS durch den KÄUFER,
iv. TI's Befolgung spezieller Design-Anforderungen, Anweisungen oder die SPEZIFIKATIONEN des KÄUFERS, SPEZIFIKATIONEN einschließlich der Aufforderung, ARTIKEL auf Wunsch des KÄUFERS anzupassen, oder
v. Einhaltung von Industriestandards oder Unternehmensstandards durch TI oder die Verwendung der ARTIKEL durch den KÄUFER zur Umsetzung von Industrie- oder Unternehmensstandards (solche Ansprüche, d.h. die in den vorstehenden Absätzen (i) bis (v) genannten, werden hierin einzeln und zusammen als „SONSTIGE ANSPRÜCHE“ bezeichnet).
10.4 Der KÄUFER wird TI gegen alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren verteidigen, die gegen TI erhoben werden, soweit diese Ansprüche, Klagen oder Verfahren auf SONSTIGEN ANSPRÜCHEN beruhen, und der KÄUFER wird TI für alle Schäden, Verluste oder Kosten (mit Ausnahme von Folgeschäden und Strafschadensersatz) entschädigen, die TI aufgrund SONSTIGER ANSPRÜCHE rechtskräftig auferlegt werden oder die der KÄUFER im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung in Bezug auf SONSTIGE ANSPRÜCHE übernommen hat. TI hat das Recht, an der eigenen Verteidigung auf eigene Kosten und mit dem von TI gewählten Rechtsbeistand zu partizipieren.
11. Beschränkung der Haftung.
11.1 TI haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, auf deren Einhaltung der KÄUFER regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Letzteres gilt auch für Schäden aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens eines Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiters von TI, der keine Führungskraft oder leitender Angestellter von TI ist.
11.2 Im Falle von Abschnitt 11.1 beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche vierundzwanzig (24) Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER davon Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS beträgt die Verjährungsfrist sechsunddreißig (36) Monate ab dem schädigenden Ereignis. Für Mängelansprüche gilt die Verjährungsfrist gemäß Abschnitt 8.1 und 8.5.
11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den folgenden Fällen: (i) Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, (ii) Mängel, für die eine Beschaffenheitsgarantie für den ARTIKEL übernommen wurde (in diesem Fall gelten die Bestimmungen, einschließlich der Verjährungsfrist, wie gegebenenfalls in der Garantie festgelegt), (iii) arglistig verschwiegene Mängel, (iv) Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (v) Vorsatz und (vi) grobe Fahrlässigkeit seitens Organen oder leitender Angestellter von TI.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle von Schadensersatzansprüchen des KÄUFERS gegen die Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter von TI.
12. Nichtverzicht bei Verzug.
Im Falle eines Verzugs des KÄUFERS kann TI weitere Lieferungen ablehnen. Wenn TI sich entscheidet, weiterhin Lieferungen durchzuführen, stellt diese Handlung von TI keinen Verzicht auf die Vertragserfüllung seitens des KÄUFERS dar und beeinträchtigt nicht die Rechtsbehelfe von TI zur Durchsetzung der Vertragserfüllung des KÄUFERS. Jede Lieferung, die im Rahmen eines Auftrags durchgeführt wird, wird als separater Verkauf und Transaktion behandelt.
13. Geltendes Recht und Gerichtsstand.
Dieser Vertrag und alle Ansprüche oder Klagegründe, die auf diesem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Auslegung oder seiner Durchführung beruhen, sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem Recht auszulegen, ohne Bezugnahme auf Kollisionsnormen, die zur Anwendung des Rechts einer anderen Rechtsordnung führen würden. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass alle Ansprüche oder Klagegründe, die sich aus diesem Vertrag oder seinem Zustandekommen, seiner Auslegung oder seiner Durchführung ergeben, seien sie vertraglicher oder außervertraglicher Natur, vor dem Landgericht München I geltend gemacht werden. Jede Partei unterwirft sich hiermit unwiderruflich und bedingungslos der ausschließlichen Zuständigkeit dieses Gerichts und verzichtet auf die Einrede der Unzuständigkeit. Die Parteien vereinbaren, dass ein Urteil über einen solchen Anspruch oder Klagegrund vor jedem zuständigen Gericht oder auf jede andere gesetzlich vorgesehene Weise vollstreckt werden kann.
14. Außenwirtschaftskontrollen (Export/Import).
Exporte, Reexporte und Transfers von ARTIKELN können US-Exportkontrollen und -Sanktionen sowie anderen anwendbaren nationalen oder internationalen Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen. Der KÄUFER akzeptiert und stimmt zu, i) alle geltenden Import- und Export-Gesetze und -Vorschriften einzuhalten, ii) dass ohne vorherige Einholung aller US-Genehmigungen oder anderer erforderlichen staatlichen Genehmigungen kein Export, Reexport, Verkauf oder Übertragung Transfer von ARTIKELN an von den USA mit einem Embargo, Sanktionen oder Beschränkungen belegte Länder oder natürliche oder juristische Personen erfolgt, und iii) dass er alle Parteien, die ARTIKEL vom KÄUFER beziehen, auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen hinweisen wird.
Der KÄUFER darf ARTIKEL nicht nach oder zur Verwendung in Russland, Weißrussland oder in die Krim-Region der Ukraine verkaufen, exportieren, re-exportieren oder direkt oder indirekt transferieren. Probleme in Zusammenhang mit der Erfüllung der genannten Verpflichtungen hat der KÄUFER unverzüglich an TI zu melden.
Ohne vorherige Genehmigung der US-amerikanischen und sonstigen zuständigen Regierungsstellen darf der KÄUFER keine ARTIKEL exportieren oder re-exportieren, transferieren, verkaufen oder kaufen, die: (i) für militärische Zwecke bestimmt sind, (ii) die für einen Endkunden beim Militär bestimmt sind oder (iii) für die Entwicklung, das Design, die Herstellung oder den Einsatz von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Trägertechnologien bestimmt sind. Weitere Informationen finden Sie in Teil 744 der U.S. Export Administration Regulations (den „EAR“). Alle ARTIKEL können den EAR unterliegen, wenn ein Bestimmungsort, eine Endverwendung und/oder ein Endbenutzer in den Geltungsbereich der US-Vorschriften für ausländische Direktprodukte fällt.
Jede Partei muss auf eigene Kosten die Genehmigungen für Aus- und Einfuhr einholen, die die jeweilige Partei zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesen Verkaufsbedingungen benötigt.
Der KÄUFER stellt TI (einschließlich seiner Agenten und Vertreter) von allen Schäden, Kosten, Verlusten und/oder Haftungsansprüchen frei, die sich daraus ergeben, und TI ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem KÄUFER zu beenden, zu stornieren oder anderweitig von allen Verpflichtungen aus Bestellungen des KÄUFERS freigestellt zu werden, wenn der KÄUFER es versäumt, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen oder anderweitig gegen diesen Abschnitt verstößt. Klassifizierungen des Warenverkehrs dienen TI lediglich zur Vereinfachung der Einteilung seiner Produkte und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantie dar. Der KÄUFER ist für die Einhaltung seiner Handelsverpflichtungen selbst verantwortlich.
Dieser Abschnitt 14 bleibt auch nach Beendigung oder Durchführung dieses Vertrags bestehen.
15. Verträge mit der US-Regierung.
Für den Fall, dass der KÄUFER beabsichtigt, die ARTIKEL im Rahmen der Erfüllung eines Vertrags oder Untervertrags mit der US-Regierung zu verwenden, der der Federal Acquisition Regulation (FAR) unterliegt, verpflichtet sich TI, nur die in FAR 52.244-6 (Juli 2021) enthaltenen Bestimmungen über die Weitergabe von kommerziellen Waren an Unterauftragnehmer einzuhalten, soweit diese Bestimmungen auf die von TI an den KÄUFER gelieferten ARTIKEL anwendbar sind. Sofern nicht anders schriftlich von einem autorisierten TI-Vertreter vereinbart, gelten für TI durch den Verkauf von TI-ARTIKELN und -Dienstleistungen keine anderen FAR-Bestimmungen, FAR-Ergänzungsbestimmungen oder andere Beschaffungsgesetze seitens der Regierung. Insbesondere und ohne Abweichung von den oben genannten Einschränkungen, wird TI keine zertifizierten Kosten- oder Preisdaten bereitstellen und TI unterliegt nicht den Bestimmungen über die Zulässigkeit der Kosten, die Kostenrechnung und/oder die Prüfungsrechte, die in dem Vertrag oder Untervertrag des KÄUFERS seitens der US-Regierung enthalten sind.
Technische Daten und Computersoftware von TI werden im Allgemeinen auf Kosten von TI entwickelt und nicht zur Erfüllung eines Vertrags der US-Regierung. Die Zusicherungen von TI sollten vom KÄUFER und der US-Regierung so verstanden werden, dass sich TI Eigentumsrechte vorbehält, was technische Daten und Computer-Software angeht, die dem KÄUFER unter einem Vertrag der US-Regierung zur Verfügung gestellt wird. Sofern nicht gesondert und ausdrücklich schriftlich von einem autorisierten TI-Vertreter vereinbart, erhalten weder die US-Regierung noch höherrangige Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrags der US-Regierung Rechte an technischen Daten und Computersoftware von TI, die über die den kommerziellen Kunden von TI gewährten Rechte an diesen technischen Daten und Computersoftware hinausgehen.
16. Abtretung und Drittbegünstigte.
Dieser Vertrag ist für den KÄUFER ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von TI nicht übertragbar. Jede unbefugte Abtretung gilt als null und nichtig. Keine Bestimmung in diesem Vertrag überträgt Vorteile, Rechte oder Rechtsbehelfe auf eine andere Person als den KÄUFER oder TI. Die verbundenen Unternehmen und TI-TOCHTERGESELLSCHAFTEN können die Verpflichtungen von TI aus diesem Vertrag ganz oder teilweise erfüllen.
17. Vertraulichkeit.
Der KÄUFER erkennt an, dass die WAFER-MAPS und die Bereiche zwischen den einzelnen DIEs, die sogenannten Ritzgräben, in WAFER-PRODUKTEN vertrauliche Informationen enthalten. Der KÄUFER verpflichtet sich dazu, die Vertraulichkeit der WAFER-MAPS und der WAFER-PRODUKTE zu schützen und dafür zu sorgen, dass keine vertraulichen Informationen an Dritte gelangen.
18. Verschiedenes.
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Verkauf von ARTIKELN dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Darstellungen oder Vereinbarungen in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags. Keine Ergänzung, Änderung oder Verzicht auf eine Bestimmung dieses Vertrages ist für TI bindend, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von einem ordnungsgemäß autorisierten TI-Vertreter unterzeichnet. Elektronische Mitteilungen, einschließlich E-Mails und/oder Mitteilungen über soziale Medien, gelten nicht als unterzeichnete Schriftstücke im Sinne dieses Abschnitts. Kein Handelsablauf oder Handelsbrauch oder Leistungsablauf ist relevant, um eine Bestimmung in diesem Vertrag zu erklären oder zu ergänzen. Sofern in diesen Verkaufsbedingungen nicht anders angegeben, haben diese Verkaufsbedingungen Vorrang vor abweichenden, widersprüchlichen oder zusätzlichen Bedingungen, die in einer Bestellung oder in einem anderen Dokument enthalten sind, das nicht ausdrücklich in diese Verkaufsbedingungen aufgenommen wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenblätter, Anwendungshinweise, Auftragsbestätigungen und Online-Kommunikation. Die Überschriften der Abschnitte in diesem Vertrag dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieses Vertrags. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund feststellen, dass eine Bestimmung dieses Vertrages nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung so weit wie möglich durchgesetzt, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen. Die übrigen Teile dieses Vertrages bleiben in voller Kraft und Wirkung bestehen. Diese Verkaufsbedingungen und die dazugehörigen Dokumente wurden ursprünglich in englischer Sprache verfasst und können von Zeit zu Zeit in andere Sprachen übersetzt werden. Im Falle von Abweichungen zwischen den Versionen vereinbaren der KÄUFER und TI, dass die englische Version dieser Verkaufsbedingungen und der ergänzenden Dokumente maßgeblich ist.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN hat die in Abschnitt 2 definierte Bedeutung.
- KÄUFER bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die ARTIKEL direkt von TI kauft und/oder entgegennimmt.
- FREIZUSTELLENDER ANSPRUCH hat die in Abschnitt 10.1 definierte Bedeutung.
- LEBENSKRITISCHE MEDIZINISCHE GERÄTE sind medizinische Geräte, deren Ausfall zu schweren oder tödlichen Verletzungen oder dem Tod führen würde (z. B. Lebenserhaltungssysteme, Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Neurostimulatoren und Implantate). Zu solchen Geräten gehören unter anderem alle Medizinprodukte, die von der U.S. Food and Drug Administration als „Class III devices“ klassifiziert sind, sowie Geräte gemäß äquivalenten Klassifizierungen außerhalb der USA.
- TAGE sind Kalendertage, sofern nicht anders angegeben.
- DIE bezeichnet einzelne integrierte Schaltkreise auf einem Halbleiter-Wafer.
- DIE-PRODUKT bezeichnet ein DIE, das von TI erfolgreich getestet wurde.
- TECHNISCHE EVALUIERUNGSEINHEIT bezeichnet einen IC, das für die technische Evaluierung vorgesehen ist und denselben Chip wie ein vollständig qualifiziertes weltraumtaugliches Produkt (QML-Klasse V oder TI-MLS) verwendet, jedoch nicht vollständig von TI verarbeitet und getestet wurde und nicht für die Qualifizierung, Produktion, Strahlungsprüfung oder den Einsatz im Flug geeignet ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und ohne Einschränkung umfasst der Begriff „TECHNISCHE EVALUIERUNGSEINHEITEN“ ICs, die als „Technische Muster“ und „Technische Modelle“ bezeichnet werden, sowie ICs mit dem Suffix „/EM“ oder „-MPR“.
- VORAUSSICHTLICHES VERSANDDATUM ODER ESD (Estimated Ship Date) bezeichnet das von TI geschätzte Datum für den Versand des Produkts vom jeweiligen Standort von TI im Zusammenhang mit der Bestellung des KÄUFERS.
- EVALUIERUNGSARTIKEL bezeichnet eine TECHNISCHE EVALUIERUNGSEINHEIT, ein EVALUIERUNGSKIT, ein VORSERIENPRODUKT und/oder ein MUSTER. Zur Verdeutlichung wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „EVALUIERUNGSARTIKEL“ unter anderem Folgendes nicht umfasst: PRODUKTE, Dienstleistungen, Marketingmaterial, Software sowie WAFER- und DIE-PRODUKTE.
- EVALUIERUNGSKIT bezeichnet eine elektronische Baugruppe, die dem KÄUFER verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt wird, um in einer Forschungs- und Entwicklungsumgebung außerhalb von TI verwendet zu werden, um die Bewertung der Durchführbarkeit, Experimente oder wissenschaftliche Analysen zu erleichtern, die hauptsächlich Produkte betreffen. Der Begriff „EVALUIERUNGSKIT(S)“ umfasst dabei neben EVALUIERUNGSKITS auch Evaluierungsmodule (EVMs), Evaluierungsplatinen, Entwicklungskits und Emulatoren sowie Referenzdesigns gemäß Umsetzung.
- ARTIKEL bezeichnet ein PRODUKT, einen EVALUIERUNGSARTIKEL, ein OBSOLETES PRODUKT, ein DIE-PRODUKT und/oder ein WAFER-PRODUKT.
- VORBEHALTSWARE hat die in Abschnitt 3.2 definierte Bedeutung.
- OBSOLETES PRODUKT bezeichnet ein Produkt, das nicht mehr von TI produziert oder hergestellt wird.
- SONSTIGE ANSPRÜCHE hat die in Abschnitt 10.3(e) definierte Bedeutung.
- ZAHLUNG bedeutet, dass TI auf seinem Bankkonto am oder vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung vom Kunden den vollständigen Kaufpreis erhalten hat.
- VORSERIENPRODUKT bezeichnet ein verpacktes integriertes Schaltkreisprodukt, ein Wafer- oder DIE-Produkt, oder ein EVALUIERUNGSKIT, das von TI noch nicht zugelassen und auf den Markt gebracht wurde und für das die Qualitätssicherung, Zuverlässigkeitsprüfung und/oder Prozessqualifizierung möglicherweise nicht abgeschlossen ist. Der Begriff „VORSERIENPRODUKT“ umfasst Prototypen, experimentelle Bausteine sowie Bausteine, die in TI-Datenblättern oder auf TI.com als „Vorserie“ oder „Vorschau“ bezeichnet werden. Zur Verdeutlichung wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „VORSERIENPRODUKT“ oder „VORSERIENPRODUKTE“ Folgendes nicht umfasst: Dienstleistungen, Referenzdesigns, Marketingmaterialien und Software.
- PRODUKT bezeichnet ein verpacktes integriertes Schaltkreisprodukt, das TI zugelassen und auf den Markt gebracht hat. Zur Verdeutlichung wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „PRODUKT“ unter anderem Folgendes ausschließt: Dienstleistungen, Referenzdesigns, Marketingmaterialien, Software, EVALUIERUNGSARTIKEL (dazu gehört das Musterprogramm von TI) Wafer- und DIE-Produkte und OBSOLETE PRODUKTE.
- MUSTER bezeichnet ein Produkt, das TI dem KÄUFER kostenlos zu Evaluierungs- oder Testzwecken zur Verfügung stellt.
- SPEZIFIKATION bezeichnet messbare elektrische und physikalische Merkmale eines bestimmten Produkts, DIE-Produkts oder WAFER-PRODUKTs, die im jeweils aktuellen, offiziellen Datenblatt für das Produkt (inklusive der Errata) aufgelistet sind.
- NACHERFÜLLUNG hat die in Abschnitt 8.2 definierte Bedeutung.
- TI steht für Texas Instruments EMEA Sales GmbH.
- TI FREISTELLUNGSBERECHTIGTE bedeutet Texas Instruments Incorporated, Tochtergesellschaften von TI und alle ihre Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter und Rechtsnachfolger.
- TI-TOCHTERGESELLSCHAFT bezeichnet jede Einheit, die zu mehr als 50 % im Besitz von Texas Instruments ist oder unter der direkten oder indirekten Kontrolle von Texas Instruments Incorporated steht.
- WAFER-MAP bezeichnet ein Dokument, das verwendet wird, um DIE-Produkte von Dies zu unterscheiden, die Tests von TI für ein bestimmtes WAFER-PRODUKT nicht bestanden haben.
- WAFER-PRODUKT bezeichnet einen Halbleiter-Wafer mit einer Vielzahl von nicht vereinzelten DIE-Produkten und einer Vielzahl von nicht vereinzelten Dies, der die Prüfung nicht bestanden hat. Zur Verdeutlichung wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „WAFER-PRODUKTE“ keine WAFER-MAPS einschließt.
Rev. 09-2024